Unsere Agentur, die SofortGmbH bietet ihre Unterstützung denjenigen Unternehmern an, die eine Firma in Österreich gründen planen. Gleichzeitig bieten wir Ihrer zukünftigen Gesellschaft unsere Firmensitz-Diensteleistung an bzw. können wir Ihnen auch Steuerberater bzw. Buchhalter empfehlen.
Die Firmengründung in Österreich kommt mit der Anmeldung bei der Wirtschaftskammer zustande. Die am meisten verbreitete und anerkannteste Unternehmensform ist auch in Österreich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das heißt, die Ges.m.b.H. Die österreichische prestige-bewertete Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann schon mit einem Gesellschaftskapital von EUR 10.000,- gegründet werden. Dieser Betrag muss bei Eröffnung des Bankkontos in der Bank einbezahlt werden. In Ungarn kann z.B. der Geschäftsführer die Gegebenheit des Stammkapitals durch eine Erklärung bestätigen. In Österreich ist dies jedoch nicht der Fall. Hier muss der Geschäftsführer das Stammkapital auf das Firmenbankkonto einbezahlen.
EU – Steuernummer in Österreich. Nach Eintragung darf die gegründete Handelsgesellschaft den Antrag beim Finanzamt für die Umsatz Ident Nummer einreichen. Die Zuweisung dieser wird jedoch vom Finanzamt strengen Bedingungen verbunden. Dies bedeutet, dass die Firma einen Geschäftsplan ans Finanzamt einreichen muss. Dieser sollte, wenn möglich, mit Hilfe von Vorverträgen unterstützt werden, damit das Finanzamt das ernsthafte Geschäftsvorhaben der Firma merkt. Optimalfalls sollte die EU – Steuernummer ca. zwei Wochen nach Firmeneintragung zugewiesen werden. Es kann auch sein, dass das Finanzamt länger braucht, um die Umsatz Id Steuernummer der Handelsgesellschaft zuzuweisen. Dies ist nicht mehr von unserer Agentur, sondern vom Finanzamt abhängig. Die EU – Steuernummer wird von unserem-, über große Erfahrung verfügenden Steuerberater bzw. Buchhalter beantragt. Er stellt kurzfristig einen kreditfähigen Geschäftsplan für das Unternehmen zusammen, damit unsere Kunden die EU – Steuernummer schneller erhalten.
Die für die österreichische Firmengründung notwendige Unterlagen, Informationen
1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
2. Tätigkeitsbereiche
3. Mögliche Firmenbenennungen
4. Strafregisterauszug: samt beeideter deutscher Übersetzung
5. Anschrift in Österreich (lösbar)
Besichtigen Sie unsere weitere Dienstleistungen auch:
Unternehmensgründung in Deutschland,
Vorratsgesellschaft Tschechien
Sofern unsere Agentur sämtliche-, für die Unternehmensgründung in Österreich notwendigen Informationen zugestellt bekommt, bereiten wir für die Leistung der Unterschriften den Gesellschaftsvertrag bzw. alle für die Gesellschaftseintragung notwendigen Unterlagen vor. Die Firmengründung kann mit einer einzigen Auslandsreise ins Zielland vollbracht werden! Zu dem Anlass unterfertigt der Geschäftsführer und Firmeneigentümer sämtliche notwendigen Unterlagen und unsere Kollegen führen die Gründungsprozedur dann durch. Die österreichische Handelsgesellschaft wird auch eine Firmenanschrift benötigen. Diesen Wunsch können wir auf Antrag unserer Kunden gerne erfüllen! Eine österreichische Firmenadresse dreht sich um den Wert von annähernd EUR 150,-, wobei drei Monatsmieten im Voraus beglichen werden müssen.
Planen Sie Expansion in anderen EU-Länder? Besuchen Sie unsere weiteren Angebote, wie:
Unternehmensgründung in Kroatien,
Unternehmensgründung in Serbien,
Vorratsgesellschaften in Berlin,
Unternehmensgründung Frankreich,
Unsere Auftraggeber sind gleichzeitig gebeten, ihre Strafregisterauszüge in ihrem Heimatland zu beantragen bzw. diese von einem beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzen lassen. In vielen Fällen kann ein österreichischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nützlich sein. Solch ein Fall könnte vorliegen, wenn man ein internationales Unternehmen besitzt oder wenn man Verträge mit solchen Unternehmen abschließt, die in EU-Mitgliedstaaten sitzen. In diesen Fällen freut sich einer hohen Anerkanntheit eine österreichische Handelsgesellschaft. Solch eine Handelsgesellschaft kann mit einem Stammkapital von EUR 10.000,- gegründet werden Im Falle neuer Firmengründung muss das gesamte Stammkapital bei der Bank einbezahlt werden. Die Handelsgesellschaft wird erst bis zu diesem Betrag für ihr Guthaben verantwortlich. Einem noch größeren Respekt freut sich die Aktiengesellschaft, die neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitalgesellschaft höheren Niveaus bzw. ein Minimalstammkapital von EUR 70.000,- darstellt.
Obwohl die GmbH Gründung in Österreich nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, dauert sie jedoch etliche Wochen, bis die Handelsgesellschaft bei der Wirtschaftskammer eingetragen wird. Diese Prozedur nimmt zwischen einer und drei Wochen in Anspruch. Selbsvertsändlich dürfen Ausländer-, in Österreich ihre Handelsgesellschaft gründen u.z. nicht nur Handelsgesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, sondern auch andere Unternehmensformen wie die offene Handelsgesellschaft, die offene Erwerbsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft kann ein über österreichische Staatsangehörigkeit nicht verfügender Unternehmer gründen.
Die Körperschafssteuer beträgt 25%. Diese stellt den durchschnittlichen Körperschaftssteuersatz in der Europäischen Union dar. Es gibt auch eine sogenannte Minimalsteuer, die quartalsmäßig fällig wird. Diese beträgt vierteljährig den Wert von EUR 400,-. Im ersten Jahr müssen die Gesellschaften jedoch erst EUR 1.000,- ans Finanzamt bezahlen. Die Mehrwertsteuer beträgt in Österreich 20%. In manchen Fällen sollen jedoch die Gesellschaften erst mit einer 10%-igen Mehrwertsteuer rechnen. In die verminderte Mehrwertsteuer-Kategorie gehören die Lebensmittel, die Bücher, die kulturellen Dienstlesitungen und manche-, sich der Unterhaltung und Amüsement verknüpfenden Dienstleistungen. Anderen europäischen Ländern ähnlich, gibt es in Österreich auch die sogenannte Einkommensteuer, die, gleich der Körperschaftssteuer, auch 25% beträgt. Dies bedeutet bei weitem nicht, dass die Handelsgesellschaft dem Staat 50% zu versteuern hat! Falls die Handelsgesellschaft die Entscheidung trifft, den Profit nicht zu verteilen, sondern diesen erneut zu investieren, soll die Gesellschaft in diesem Fall 25% erst aus dem Profit einbezahlen. Falls aber die Gesellschafter den Profit in Form von Dividenden übernehmen, dann soll ¼ des nach Begleichung der Körperschaftssteuer verbliebenen Betrages als Profitverteilungssteuer bezahlt werden.
Österreichische Firmengründung mit vorteilhaften Bedingungen im Rahmen unserer Agentur! Die Einkommenssteuer ist progressiv, sie ist bis dem Wert von EUR 10.000,- komplett steuerfrei. Über diesem Betrag muss eine Steuer von 23% beglichen werden. Im Falle eines Einkommens, welches den Betrag von EUR 51.000,- überschreitet, muss eine Steuer von 50% bezahlt werden. Firmen gilt jedoch die Körperschafts- und die Profitverteilungssteuer. Der aus insgesamt 9 kleineren Bundeslädern bestehende Staat sichert Auslandsinvestoren ein ausgezeichnetes Wirtschaftsambiente, weil nicht einmal die Weltwirtschaftskrise Auswirkung auf diesen Staat ausgeübt hatte! Österreich stellt einen der kleineren Staaten Europas dar, weil seine Einwohner nicht einmal 10 Millionen Menschen zählt. Trotz seiner niedrigen Einwohnerzahl bildet die ,,österreichische Dynastie‘‘ eine Wirtschaftsmacht, wo es sich lohnt, sich als Auslandsinvestor anzusiedeln!
Unsere Leistungen
GmbH Gründung
Virtuelles Office
Bankkonto
Ready Made
Steuerberatung