Firmengründung in Polen

Mit unserer polnischen Firmengründungsdienstleistung stehen wir solcher unserer Kunden zur Verfügung, welche in Polen ihr Unternehmen zu gründen vorhaben. Wir übernehmen die umfassende Sachbearbeitung in Bezug auf Firmeneintragung, dem auch folgende Dienstleistungen dazugehören:

Firmengründung in Polen

Firmensitz in Breslau

Kontoeröffnung

Eu Steuernummer

Steuerberatung

Unternehmensgründung in Polen - GmbH gründen

Unsere Mitarbeiter richten sich den Arbeitsplan nach Ansprüchen unserer Kunden. Dies ist der Grund für welchen die effiziente und genaue Sachbearbeitung unser Ziel ist und zwar, Ihre polnische Gesellschaft zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zu gründen! Das polnische Firmengericht trägt in einer Frist von 1 – 2 Wochen die Handelsgesellschaft ein. Sobald der Gesellschaft ihre örtliche Steuernummer zugewiesen wird und über Handelsregisternummer verfügt, reichen unsere Kollegen den Antrag für die Erlangung der Umsatz Ident – Steuernummer beim Finanzamt ein. Die Ausgabe der EU – Steuernummer kann zwischen 1 – 8 Wochen dauern. Es ist immer davon abhängig, wie schnell die Mitarbeiter des Finanzamtes die eingelangten Anträge bearbeiten.

Die für die Firmengründung in Polen notwendigen Unterlagen, Informationen

1. Kopie Personalausweis, o. Reisepass

2. Wirtschaftszweige

3. Ein paar Mögliche Firmenbenennungen

Andere Staaten, wo die SofortGmbH mit Gründungsservice zur Verfügung der Interessenten steht

Rumänische Firmengründung,

Ungarische Firmengründung,

Deutsche Firmengründung in Berlin,

Vorrats GmbH in Tschechien

Andere Staaten, wo die SofortGmbH mit Gründungsservice zur Verfügung der Interessenten steht Rumänische Firmengründung, Ungarische Firmengründung, Deutsche Firmengründung in Berlin, Vorrats GmbH in Tschechien

Wo kann unsere Firma noch Ihre Eu Firma gründen?:

Kroatien Firmengründung,

Firma gründen in Serbien,

Vorratsgesellschaften kaufen in Berlin,

GmbH Gründung Frankreich,

Firma, GmbH gründen in Polen,

oder

GmbH Gründung in Österreich, Wien

Unsere Mitarbeiter bereiten für den vereinbarten Termin die zu unterfertigenden Unterlagen vor. Diese werden vor und in Anwesenheit eines örtlichen Notars unterschrieben. Unter den zu unterfertigenden Unterlagen befinden sich Deklarationen und Vollmächte. In den Deklarationen geben die Gesellschafter und Geschäftsführer an, dass sie nicht vorbestraft sind, dass sie denjenigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, welche sich auf die Gesellschaftsgründung beziehen, dass dem Geschäftsführer nicht untersagt ist, die Funktion eines Geschäftsführer auszuüben bzw. dass die Geschäftspartner und Geschäftsführer sich als Mitglieder im Rahmen in Konkurs geratener oder Betrug begangener Handelsgesellschaften nicht beteiligt haben. Nach all diesen Formalitäten begleitet unser Kollege den in Polen Geschäftstätigkeit auszuüben vorhabenden Kunden zu einem beliebigen Bankinstitut, damit das Bankkonto eröffnet wird. Es ist nicht obligatorisch, das Stammkapital aufs Bankkonto einzubezahlen, weil die Geschäftspartner und Geschäftsführer auch diesbezüglich eine Deklaration vor dem Notar abgegeben haben und zwar, dass sie das notwendige Mindestkapital der Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben, wobei sich dieses Mindestkapital in der Hauskassa befindet und die Gesellschaft von diesem Betrag ihre Tätigkeit anfängt.

ACHTUNG: Es kann manchmal vorkommen, dass manche Banken die Kontoeröffnung zurückweisen. In solchen Fällen versucht man, in anderen Instituten das Firmenkonto zu eröffnen. Für die in-Wege-Setzung der Firmengründungsprozedur sollten unsere Kunden mit einem ganzen Tag rechnen. Dies bedeutet, dass nachdem man die Details in unserem Büro besprochen hat bzw. nachdem man die Deklarationen und Vollmächte vor dem Notar unterfertigt hat und bis nachdem man das Firmenkonto eröffnet, werden ca. 4 – 5 Stunden benötigt. Ergo ist es empfehlenswert, in Polen eine Nacht in Unterbringung zu verbringen, damit wenn man die Sachbearbeitung um 09:00 anfängt, man bis am Nachmittag sie fertigstellt.

Nachdem unsere Kunden mit der Leistung der notwendigen Unterschriften fertig sind, werden die weiteren Schritte von unserem Kollegen durchgeführt. Er lässt die Gesellschaft am Firmengericht eintragen, lässt sie in die MwSt.-Gruppe registrieren bzw. reicht die notwendigen Anträge am örtlichen Finanzamt ein. Das Firmengericht stellt die polnische Steuernummer und die Firmenbuchnummer in einer Frist von 1 – 3 Wochen aus. Nach Ausstellung des Beschlusses reicht unser Kollege den Antrag am Finanzamt für die Erteilung der EU – Steuernummer ein. Dank der eigenartigen Zeitverwaltung des polnischen Finanzamtes kann es vorkommen, dass eine Woche nach Antragseinreichung die EU – Steuernummer schon ausgestellt wird. Es sind gleichzeitig auch keine seltenen Fälle, dass man für die Erteilung der EU – Steuernummer 6-10 Wochen zu warten hat.

Sobald das Firmengericht die Firma eingetragen hat bzw. den Eintragungsbeschluss ausgegeben hat, informieren unsere Mitarbeiter die gesellschaftsgründenden Geschäftspartner und übermitteln diesen in eingescannter Form die Unterlagen REGON bzw. KRS. Die polnische Firmengründung ist erst dann vollbracht, wenn das neue Unternehmen seine EU – Steuernummer erhalten hat. Unsere Agentur bietet ihre Leistungen auch im Rahmen der Sitzdienstleistung an! Somit können die Gesellschafter der sich unter Gründungsprozedur befindenden Gesellschaft bei uns Unterstützung in Bezug auf Sitzdienstleistung beantragen, falls Sie fürs neue Unternehmen keine Sitzanschrift sichern können. Unsere Agentur leistet jedoch weder Steuerberatung, noch Buchhaltung. Nicht desto trotz können wir Ihnen befugten Buchhalter empfehlen, welcher sich um die Buchführung Ihrer Gesellschaft kümmern kann und die monatlichen bzw. vierteljährigen Steuererklärungen einreichen kann. Unsere Agentur erhält viele Anträge auch in Bezug auf fertige, also Ready-Made Gesellschaften. Leider bildet diese Leistung keinen Teil unserer Dienstleistungspalette, weil die örtliche Finanzbehörde verachtet diejenigen gesellschaftsgründenden Sachbearbeiter, die stets Firmen erst mit dem Ziel gründen, um sie dann schnellstmöglich zu verwerten. Somit können wir in Polen unseren Kunden nur die Unterstützung im Rahmen der Firmengründung anbieten. Gleichfalls können wir unseren Kunden, die in Polen ihr Unternehmen betreiben wollen, keine Unterstützung in Bezug auf Aufsuchung schon existierender-, zum Verkauf angebotener Gesellschaften anbieten, denn dies hat auch seine Risiken.

SofortGmbH

Unsere Leistungen

GmbH Gründung

Virtuelles Office

Bankkonto

Ready Made

Steuerberatung