GmbH Gründnung, Firmengründung in Rumänien

In Rumänien ist es möglich, eine Gesellschaft in maximal 1 Woche zu gründen. Gleich danach kann - in einer Frist von erst wenigen Tagen - auch die EU-Steuernummer erhalten werden. Dies bedeutet, dass eine neugegründete rumänische Gesellschaft in einer Frist von erst 10-12 Tagen rechnungslegungsfähig ist.

Unsere Agentur übernimmt die gesamte Prozedur der Firmengründung in Rumänien, wobei unsere Kunden erst zur Hinreise zwecks Unterfertigung vor dem Notar der ihnen vorbereiteten Bevollmächtigungen gebeten werden. Mit Hilfe dieser Vollmacht lassen wir Ihre rumänische Gesellschaft registrieren. Die Sofort GmbH steht Ihnen mit der Ausführung weiterer, sich der Firmengründung knüpfenden Leistungen auch gerne zur Verfügung und zwar bieten wir Gesellschaftssitz für die zu gründende Gesellschaft, beantragen wir die EU-Steuernummer der neugegründeten Firma bzw. eröffnen das Stammkapital- und Firmenkonten. Sofern Ihr Unternehmen gegründet ist, können wir Ihnen fachkundige, die deutsche Sprache sprechende Buchhalter, Steuerberater empfehlen.

Unternehmensgründung in Rumänien

In Rumänien gibt es zwei gesellschaftlichen Abgabenformen. Diese sind jedoch nicht frei wählbar, sondern wird es vom Gesellschaftserlös bestimmt, in welche Steuerkategorie das Unternehmen eingeordnet wird. Bei Entstehung wird das Unternehmen grundsätzlich als 3%-es Mikrogesellschaft gegründet, in welche auch das Finanzamt die Firma klassifiziert. Dies bedeutet, dass solang das Unternehmen einen annähernden Umsatz von 60.000 Eur nicht erreicht, wird es in diese Steuerkategorie eingestuft. Eine 3%-e Firma ist verpflichtet, 3% ihres gesamten Erlöses-, also 3% ihrer in-Rechnung-gestellten Summen als Körperschaftssteuer einzuzahlen. In diesem Falle sind die anfallenden Kostenaufwände nicht aufrechenbar. Sobald die Gesellschaft den Umsatz von 60.000 Eur überschreitet, wird sie zur 16%-en Steuerkategorie gehören, das heißt, die Körperschaftssteuer aus 16% des Nettogewinns, also 16% des nach Ausgabenverrechnung entstandenen Nettoprofits gebildet wird. In Rumänien beträgt die Mehrwertsteuer den Wert von 24%. Handelt es sich um eine internationale Rechnungsstellung, so verwendet die Gesellschaft die 0%-e Mehrwertsteuer, dies jedoch falls die rumänische Firma ihre Rechnung an ein-, in der europäischen Gemeinschaft als mehrwertsteuerzahlende Gesellschaft registriertes Unternehmen ausstellt. Weitere, die Unternehmenstätigkeit betreffenden Steuern, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer, die Gewichtsteuer, die Telefonsteuer, die Transaktionssteuer gibt es in Rumänien nicht. Diese Tatsache macht Rumänien so attraktiv für die Investoren!

Die Prozedur der Unternehmensgründung in Rumänien fängt mit der Kontaktaufnahme an. Dies bedeutet, unsere Kunden kontaktieren uns entweder per e-Mail oder telefonisch. Nach Einigung schicken uns unsere Kunden die für die Gründung notwendigen Unterlagen zu, somit ihren Personalausweis, die Kopie ihrer Adressenkarte, die vorgeschlagenen Firmenbenennungen und die gewünschten Tätigkeitsbereiche. Danach bereitet die Sofort GmbH die notwendigen Unterlagen vor, welche dann während eines vorbestimmten Termins unsere Kunden unterfertigen werden. Für die Leistung der Unterschriften ist eine Reise nach Rumänien notwendig. Jedoch wird dies nicht mehr als 1-2 Stunden beanspruchen. Die Dokumente werden vor- und in der Anwesenheit eines Notars von den Kunden unterfertigt und nachher das Stammkapitalkonto in einer örtlichen Bank eröffnet. Unsere Kunden werden hierfür erst eine Maximalfrist von 2 Stunden benötigen. Kurz danach gründen unsere Mitarbeiter die gewünschte Gesellschaft für unsere Kunden. Der Eintragungsbeschluss wird in maximal 1 Woche ausgefertigt und nach Abholung dessen vom Firmengericht werden wir die geplanten Gesellschaftstätigkeiten im Rahmen der Handelskammer melden bzw. lassen das Unternehmen als mehrwertsteuerzahlende Gesellschaft eintragen. Nachdem das örtliche Amt für Steuer- und Finanzprüfung die Gesellschaft als mehrwertsteuerzahlendes Unternehmen eingetragen hat, erscheint die EU-Steuernummer in einer Frist von 1-2 Tagen auch in der online Datenbank. Im Moment der Ausfertigung und Ausgabe des Eintragungsbeschlusses existiert schon die neugegründete Gesellschaft! Unsere Kunden sollten noch einmal nach Rumänien reisen, um die online Banking als Dienstleistung beantragen zu können. In erst 1 Stunde wird der Zugang zum online Banking fürs Firmenkonto erstellt, wobei die Kunden die hierfür geltenden Codes vor Ort erhalten werden. Im Rahmen der örtlichen Banken besteht die Möglichkeit, in beliebigen Währungen Konten zu eröffnen. Dies bedeutet, es können auch USD, EUR, HUF – Konten eröffnet werden. Für die Eröffnug eines rumänischen Bankkontos empfiehlt die Sofort GmbH ihren Kunden die OTP Bank. Dieses Institut ist schon für deutsche Kunden wohl bekannt, wobei die meisten Mitarbeiter dessen deutsch wohl sprechen bzw. ist das Bankplattform auch in deutscher Sprache verfügbar. Weiters, sind die Überweisungstarife viel günstiger gegenüber der Tarife anderer Bankinstitute. Sollten Sie jedoch das Bankkonto in einer anderweitigen Bank eröffnen lassen wollen, so bitten wir Sie, uns dies noch im Voraus mitzuteilen.

Die für die GmbH Gründung in Rumänien notwendigen Unterlagen, Informationen

1. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

2. Tätigkeitsbereiche, oder Wirtschaftszweige

3. Ein paar Mögliche Firmenbenennungen

4. Datum der Anreise angeben

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In Rumänien scheint die beliebteste und am meisten gegründete Gesellschaftsform die GmbH (S.R.L.), also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (,,Societatea cu raspundere limitata´´) zu sein. Dies kann entweder von einer einzigen Privatperson oder eben von einer Rechtsperson gegründet werden. Das Mindeststammkapital einer rumänischen S.R.L. beträgt 200,- rumänische LEI (annähernd 50 Eur), wobei der Geschäftsführer ausschließlich bis dem Wert des Stammkapitals bzw. des Firmenvermögens zur Verantwortung gezogen werden kann. Ausnahme davon bilden jene Wirtschaftsverbrechen, bei welchen die Schuld des Geschäftsführers bewiesen wird. In diesen Fällen kann der Geschäftsführer durch Zivilverfahren wegen mutwilligem Betrug auch zur Verantwortung gezogen werden. Die Aktiengesellschaft, also die AG, auf Rumänisch ,,Societatea pe actiuni’’ oder die S.A., bildet eine anerkanntere Gesellschaftsform, welche jedoch von einem einzigen Gesellschafter nicht gegründet werden kann. Sie muss mindestens über drei Gesellschafter-, unter denen einem rumänischen Gesellschafter, einem Zensor und einem Wirtschaftsprüfer verfügen. In die Gruppe der privatunternehmerischen Zulassungen gehören die ,,Persoana fizica autorizata´´ oder abgekürzt die P.F.A. bzw. die ,,Întreprindere individuala´´ oder abgekürzt die Î.I.. Wobei die P.F.A. keine Mitarbeiter anstellen darf, ist es der Î.I. erlaubt, Mitarbeiter anzustellen. Diese Gesellschaftsformen verlangen kein obligatorisches Minimalstammkapital bzw. sind ihre Gründungsausgaben auch niedrig.

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Sollten Sie vorhaben, in Rumänien eine Gesellschaft zu gründen, so sollten Sie wissen, dass in Rumänien ausschließlich solche Privatpersonen Firmen gründen dürfen, die über eine saubere Vergangenheit verfügen, d.h. nur solche, die nicht vorbestraft sind. Über ihre Unvorbestraftheit müssen die Gründungsmitglieder und die Geschäftsführer je eine notariell beglaubigte Deklaration abgeben, wobei die rumänischen Behörden die betroffenen Personen laut ihrer Personalausweise in einer rumänischen Datenbank untersuchen, um zu erfahren, ob die Gründer auf dem Gebiet Rumäniens Verbrechen begangen haben. Das Amt für Steuer- und Finanzprüfung verleiht der Gesellschaft nur dann ihre EU – Steuernummer, wenn die Unvorbestraftheit des Gründers bewiesen wird. Falls eine Rechtsperson eine Tochtergesellschaft zu gründen bzw. eine Steuernummer in Rumänien zu erzielen plant, dann werden von der Gründungsgesellschaft folgende Unterlagen benötigt:

1. Gesellschaftsvertrag

2. Eintragungsbeschluss

3. Aktueller Firmenbuchauszug/ Handelsregisterauszug

4. Nachweis über das Vorhandensein des Firmenkontos

5. Ansässigkeitsbescheinigung

6. Gesellschaftsbeschluss, in dem die Gesellschaftseigentümer bzw. deren Geschäftsführer über die Gründung einer rumänischen Gesellschaft und über das Erzielen ihrer Steuernummer eine Entscheidung treffen.

Als erstes sollen unsere Kunden die notwendigen Informationen unserer Agentur übermitteln. Diese Informationen sind sehr wichtig, um die zu unterfertigenden Unterlagen zusammenstellen zu können. Nachdem wir diese Dokumente erhalten haben, können wir die zu unterfertigenden Unterlagen sogar für den kommenden Tag schon zusammenstellen. Die Unterfertigung sämtlicher Unterlagen und die Eröffnung des Stammkapitalkontos dauert zwischen 1,5 bis zu 2 Stunden. Unser erster Anhaltspunkt ist der Notar. Hier werden die Deklarationen und die Bevollmächtigungen unterfertigt. Nachher fahren wir zur Bank fort, wo wir das Firmenstammkapitalkonto eröffnen und den Minimalbetrag von LEI 200,- einzahlen. Sollten unsere Kunden ein höheres Stammkapital einzahlen wollen, bitten wir Sie, uns diese Information im Voraus mitzuteilen. Nachdem unsere Kunden in der Bank alles Notwendige vollbracht haben, dauert es nur noch 10 Tage, bis wir Ihre Gesellschaft anhand der Bevollmächtigungen gründen werden. In einer Frist von annähernd 10 Arbeitstagen wird Ihre Gesellschaft auch schon über die EU – Steuernummer verfügen! Nach Eintragung Ihrer Gesellschaft sind Sie gebeten, noch einmal nach Rumänien zu fahren, damit Sie von der Bank auch die notwendigen Passworte für die online Banking erhalten. Anhand dieser Dienstleistung werden Sie online Überweisungen einfach durchführen können.

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